Nach der erfolgreichen Re-Zertifizierung unserer Arzneimittelverordnung im April 2016 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Mai 2016 auch die KVDT-Abrechnung unseres “Erlkönigs” überprüft und erneut zertifiziert. Damit ist RED medical bis zur nächsten turnusgemäßen Zertifizierung im Jahr 2019 für die kassenärztliche Abrechnung zugelassen.
Um an der kassenärztlichen Abrechnung (KVDT) teilnehmen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte eine Arztsoftware einsetzen, die von der KBV zertifiziert ist. Im Rahmen dieser Zertifizierung überprüft die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) alle zur Abrechnung benötigten Funktionen der Software in einem mehrstufigen Verfahren. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre elektronisch erstellte Abrechnung eingelesen und problemlos weiterverarbeitet werden kann oder die Personalienfelder sämtlicher Formulare korrekt ausgefüllt werden. RED medical wurde bereits 2013 erfolgreich von der KBV zertifiziert und damit für die kassenärztliche Abrechnung (KVDT) zugelassen.
Darüberhinaus hat unser “Erlkönig” die Zulassungen für die Verordnung von Arzneimitteln (AVWG), die Blankoformularbedruckung (BFD), den Labor-Datenträger-Austausch (LDT) sowie die Disease-Management-Programme (DMP/eDMP) und die medizinische Dokumentation (eHKS).
KVB: Zulassungslisten Praxisverwaltungssysteme