Alles, was Ärzte zum Einsatz von mobilen Kartenlesegeräten wissen müssen
Die Praxen haben ihre stationären Kartenleser zum größten Teil gegen Kartenterminals getauscht, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Wann die mobilen Kartenleser in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden, ist dagegen unklar.
So erreichen uns laufend Fragen wie diese:
- Ich benutzte RED medical für meine Dienste bei der KV Bayern im dortigen Hausbesuchsdienstes des ÄBD. Diesbzgl. wollte ich fragen, wie sich die Telematikinfrastruktur auf mich in der Zukunft auswirken wird.
- Ich habe ein Zemo VML-GK2 Kartenlesegerät. Muss ich dieses aktualisieren? Wenn ja, bezahlt die KV das Update?
- Für den Betrieb des Zemo VML-GK2 ist nach dem Update ein Heilberufsausweis notwendig. Wo bekomme ich diesen für die Hausbesuchsdienste her?
- Brauche ich für das mobile Kartenlesegerät dann auch eine Internetverbindung, um den Status der Versicherung zu überprüfen? Wenn dieses zweizeitig erfolgt (Einlesen der Patientendaten vor Ort, dann erst beim einspielen zuhause), was passiert dann bei fehlerhaften Daten der Versichertenkarte/Versicherung?
Wenn Sie als Poolarzt Versichertenkarten über ein mobiles Kartenlesegerät einlesen, ändert sich erst einmal gar nichts. In diesem mobilen Einsatzszenario wird davon ausgegangen, dass Sie beim Einlesen der Karte “offline” sind und daher beim Einlesen der Karten kein Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgen kann. Die Geräte werden weiterhin direkt an den Rechner über USB angeschlossen, die Karten werden in RED eingelesen und abgerechnet. Fehler im Versicherungsverhältnis werden wie bisher auch schon erst im Nachgang entdeckt.
Aktuell können die mobilen Kartenlesegeräte weiter wie gehabt ohne Praxisausweis (SMC-B) oder Heilberufeausweis (HBA) betrieben werden. SMC-B oder HBA werden erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt erforderlich, damit der Einlesende identifiziert werden kann. Damit viele ältere mobile Kartenlesegeräte mit diesen korrekt arbeiten können, benötigen sie ein Update ihres Betriebssystems. Allerdings können die mobilen Kartenleser (wie z.B. das Gerät von Zemo) nach dem Update nur noch mit gesteckter SMC-B oder HBA betrieben werden. Da für SMC-B und HBA aber monatliche Gebühren anfallen, raten wir dazu, die mobilen Kartenleser aktuell noch nicht zu aktualisieren.
Die Gebühr für das Update der mobilen Leser wird von den KVen nicht übernommen. Während Praxen für die Anschaffung der Telematik-Kartenterminals eine Erstattung erhalten (ein mobiles Kartenlesegerät bei mindestens drei Hausbesuchen im Quartal), werden diese für den Einsatz im ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Regel nicht erstattet. Genauere Informationen zum Thema Kartenlesegeräte und -terminals finden Sie in unserer Online-Hilfe.