Die Informationen rund um die TI-Anschlüsse in deutschen Apotheken überschlagen sich aktuell. Jüngst kamen Fragen auf, ob und inwiefern eine im Rechenzentrum gehostete Lösung überhaupt bei den Kassen erstattungsfähig sei.
Entgegen anfänglich anderslautender Meldungen sehen sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der DAV die Erstattung von RED telematik, also dem Rechenzentrums-Konnektor, von der bestehenden und vor allem von der zukünftigen Refinanzierungsvereinbarung erfasst. Jetzt betonte der GKV noch einmal, dass gegen die Erstattung unserer TI-Lösung nichts einzuwenden ist. Die entsprechende offizielle Mitteilung dazu wird in den nächsten Wochen folgen, wenn die neue Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Erstattungsvereinbarung umfasst auch RED telematik
In der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV werden die für die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur notwendigen Komponenten genannt. Die Apothekeninhaber sind selbst für die Anbindung ihrer Apotheke an die TI verantwortlich und können dementsprechend auch einen endnutzernahen Dienstleister beauftragen. Hier wurde bewusst offen gelassen, ob es sich um eine einmalige Installation der Hardware vor Ort oder die dauerhafte Erbringung der Dienstleistung handelt. RED telematik ist demnach technisch einwandfrei einzubinden.
Außerdem wird in der Vereinbarung der Begriff “Stationär” bspw. nur im Rahmen der Bestimmungen für Kartenterminals verwendet. Diese sind bei unserer Lösung selbstverständlich stationär vor Ort in der Apotheke vorhanden. Beim Konnektor hingegen ist die Anforderung nicht explizit aufgeführt.
Die Abrechnungsbedingungen für die Erstattung sind ebenfalls klar definiert. Hier hat jede Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber Anspruch, “solange sie/er an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und das entsprechende Modul […] betriebsbereit ist”. Den Krankenkassen geht es primär darum, dass möglichst viele Arztpraxen und Apotheken an die TI angeschlossen werden. Aus diesem Grund wird eine Lösung wie RED telematik von ihnen auch gefördert. Die Erfahrung bei den Ärzten zeigt, dass selbstverständlich jeder unserer Kunden die entsprechende Erstattung von den Kassen über seine KV erhalten hat. Warum auch nicht?
Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss
Wie der DAV selbst darstellt, ist die vorliegende Refinanzierungsvereinbarung nie wirklich gelebt worden, was bedeutet, dass es aktuell gar keine gültige Entscheidung gibt. Selbst wenn anfangs der lokale Betrieb eines Konnektors in der Apotheke intendiert war, dann dies vor allem deswegen, weil eine gehostete Lösung wie RED telematik zu dem Zeitpunkt noch gar nicht existiert hat.
Die neuen Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenband und dem DAV stehen aber nun kurz vor dem Abschluss. Unsere technische TI-Lösung, die u.a. die Ausgaben im Gesundheitswesen senkt und gleichzeitig die Apotheken entlastet, wird nach internen Informationen aus dem GKV-Spitzenverband und dem DAV darin entsprechend explizit berücksichtigt werden.
Den Originaltext der (bisherigen) Vereinbarung zur Refinanzierung können Sie hier noch einmal nachlesen.