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Für Arztpraxen und Apotheken: So meistern Sie das E-Rezept
Das E-Rezept ist da. Nach einem wahren Zickzackkurs und etlichen Verzögerungen wurde die Nutzung der elektronischen Verordnung zum 1. Januar 2024 bundesweit verpflichtend eingeführt. Seitdem müssen alle Arztpraxen und Apotheken flächendeckend in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen bzw. einzulösen. Im nachfolgenden Artikel erklären wir, was Heilberufler im Zuge des E-Rezept-Starts unbedingt beachten müssen, welche technischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie der Arbeitsalltag mit dem E-Rezept im Detail funktioniert.
Für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens war der 3. Juli 2020 ein bedeutender Tag: Der Bundestag beschloss das sogenannte Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und machte damit den Weg frei für ein Großprojekt, das eine neue Ära in der Patientenversorgung prägen soll: das E-Rezept.
Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts ist das altehrwürdige Muster-16 für verschreibungspflichtige Arzneimittel Geschichte. Statt dem rosafarbenen Papierzettel müssen vom Arzt ausgestellte Verordnungen nun also per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), per App oder per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden.
Das E-Rezept: Grundlagen und Voraussetzungen
Um handlungsfähig zu bleiben und einen reibungslosen Ablauf bei der Ausstellung und der Einlösung der elektronischen Verordnungen zu gewährleisten, müssen Praxen und Apotheken deshalb einige technische Vorkehrungen treffen. Diese wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend aufgeführt.
TI-Anbindung über einen Konnektor
Die Telematikinfrastruktur vernetzt die wichtigsten Leistungsträger untereinander und soll ein insgesamt effizienter arbeitendes Gesundheitswesen mit schnellen und sicheren Kommunikationswegen garantieren. In ihrer Rolle als “Datenautobahn des Gesundheitswesens” ist sie Grundvoraussetzung für eine Reihe wichtiger eHealth-Anwendungen, wie zum Beispiel für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die elektronische Patientenakte (ePA) oder den eArztbrief. Auch für die Übermittlung des E-Rezepts wird ein TI-Anschluss benötigt. Die Verbindung zur TI wird dabei über einen sogenannten Konnektor hergestellt.
Praxen brauchen einen solchen Konnektor auch für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die jeder Arzt beim Ausstellen einer Verordnung leisten muss. Die QES ersetzt die manuelle Unterschrift des Papier-Rezepts und kann auf drei unterschiedliche Arten erfolgen:
- Einzelsignatur
Bei dieser Funktion muss der Arzt pro Arzneimittelverordnung eine PIN-Eingabe auf seinem Kartenlesegerät tätigen. - Stapelsignatur
Diese Funktion ermöglicht das Signieren von mehreren Verordnungen auf einmal, zum Beispiel am Ende des Tages. - Komfortsignatur
Mit dieser zeitunabhängigen Variante können innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Dokumente mit nur einer PIN-Eingabe elektronisch signiert werden.
Wichtig: Um auf das E-Rezept und den neuen digitalen Praxisalltag perfekt vorbereitet zu sein, müssen Ärzte unbedingt eine Aufrüstung ihres Konnektors auf die Produkttypversion 4 Plus (PTV4+) vornehmen – denn nur dann kann in der Praxis die Komfortsignatur genutzt werden.
eHBA 2.0 und moderner Drucker
Neben einem Konnektor mit mindestens Updateversion 4 (“PTV4”) werden für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zwei weitere Faktoren benötigt: der persönliche elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die dazugehörige PIN. Zur Identifikation müssen Ärzte den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Kartenterminal stecken und mit einer PIN-Eingabe freischalten. Herausgeber des elektronischen Heilberufsausweises sind die Landesärztekammern.
Für eine problemlose E-Rezept-Ausstellung sollten Praxen zudem über einen modernen Drucker verfügen. Will oder kann ein Patient das eRezept nämlich nicht per App oder eGK einlösen, erhält er vom Arzt einen QR-Code-Ausdruck. Für einen solchen Ausdruck ist ein entsprechendes Gerät mit einer Mindestauflösung von 300 dpi notwendig, um ein sauberes Druckbild zu gewährleisten und Probleme beispielsweise beim Abscannen zu vermeiden. Dazu sind die meisten modernen Drucker in der Lage, während bei Nadeldruckern dagegen häufig Probleme auftreten und ein Ausdruck bis zu 50 Sekunden in Anspruch nehmen kann. Mehr zu den unterschiedlichen Druckmöglichkeiten erfahren Sie in unserem Blogartikel “Das richtige Druckverfahren für Ihre Arztpraxis”.
PVS-Update
Für die Umsetzung der technisch-funktionalen Vorgaben der gematik sind die PVS-Hersteller verantwortlich – sie müssen ihre Arztsoftware um die E-Rezept-Funktionalität erweitern.
Das E-Rezept: Ausstellung und Einlösung
Das E-Rezept ist ein anspruchsvolles Vorhaben mit vielen Beteiligten – damit alles funktioniert, muss ein Rädchen ins andere greifen. Läuft alles ideal, sieht der Verordnungsablauf künftig wie folgt aus:
- E-Rezept ausstellen
Patienten erhalten nach dem Arztbesuch künftig anstatt eines Papier-Rezepts ein elektronisches Rezept. Der Arzt erstellt hierfür die Verordnung wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem (PVS). Dieser Vorgang unterscheidet sich nicht vom aktuellen Papier-Vorgang und sieht je nach Praxissoftware unterschiedlich aus. - E-Rezept signieren
Anschließend “unterschreibt” der Arzt das E-Rezept mittels der qualifizierten elektronischen Signatur. Er kann sich dabei für die Einzel-, Stapel- oder die Komfortsignatur entscheiden (Details siehe oben). Unterstützt das PVS – wie bei RED medical – die Komfortsignatur, lassen sich bis zu 250 Signaturvorgänge durch einmaliges Eingeben der PIN “unterzeichnen”. Zu beachten ist jedoch, dass ärztliche Anordnungen nur persönlich autorisiert werden dürfen und der eHBA während der “Komfortsignatur”-Laufzeit nicht aus dem Kartenlesegerät entfernt werden darf. Eine sichere Aufbewahrung des eHBA und des entsprechenden Kartenterminals ist daher unabdingbar. - E-Rezept in die Telematikinfrastruktur laden
Das digital vom Arzt signierte E-Rezept wird jetzt im E-Rezept-Fachdienst, einem zentralen Server innerhalb der Telematikinfrastruktur, eingestellt. - E-Rezept einlösen
Der Patient hat aktuell drei Möglichkeiten, um über das E-Rezept zu verfügen: per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), per E-Rezept-App oder per ausgedrucktem Rezept-Code. In Zukunft wird es außerdem möglich sein, elektronische Verordnungen via CardLink einzulösen. Wichtig: Für den Arzt spielt es beim Ausstellen allerdings keine Rolle, auf welche Weise der Patient das E-Rezept in der Apotheke einlösen wird, denn die Verordnung wird immer auf einem zentralen Server innerhalb der TI gespeichert. Die eGK, die App und der ausgedruckte Rezept-Code sind lediglich die “Schlüssel”, mit denen die Apotheke die E-Rezepte aus der TI abrufen kann.
Fragen und Antworten zum E-Rezept
Das E-Rezept: Wo herrscht noch Verbesserungspotenzial?
Aktuell sind es vor allem technische Probleme, mit denen zahlreiche Arztpraxen und Apotheken zu kämpfen haben. So treten beispielsweise immer wieder Störungen an wichtigen TI-Komponenten auf, was dazu führt, dass E-Rezepte weder ausgestellt noch abgerufen werden können.
Letzteres ist vor allem für Apotheken ärgerlich, da sie im Gegensatz zu den Ärzten keine analoge “Fallback”-Lösung (Muster-16) haben und die Kunden bei Verbindungsproblemen wieder zurück in die Praxis schicken oder zur Konkurrenz ziehen lassen müssen.
Es empfiehlt sich daher, ein redundantes System für den Störfall bereitzuhalten, das jederzeit einsatzbereit ist, falls der E-Rezept-Abruf streikt.