KIM für Praxen: Funktionen, Erstattungen und technische Voraussetzungen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform gehören seit Januar 2023 der Vergangenheit an. Stattdessen werden die sogenannten “Muster 1”-Formulare mittlerweile elektronisch an die Krankenkasse geschickt – und zwar via KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Dabei handelt es sich um ein sicheres E-Mail-Verfahren, mit dem Praxen medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) versenden können. Zu diesen “medizinischen Dokumenten” zählt auch der eArztbrief, der aktuell noch eine freiwillige eHealth-Anwendung ist. Das ändert sich zum 30. Juni 2024 – dann müssen Praxen auch eArztbriefe via KIM empfangen können. Im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderung beantworten wir die aktuellsten Fragen rund um KIM und gehen auf die technischen Voraussetzungen ein, die Praxen zur Verwendung des neuen Kommunikationsstandards erfüllen müssen.
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform war bis vor Kurzem einer der gängigsten Vorgänge in der Kassenmedizin. Jedes Jahr wurden in Deutschland rund 75 Mio. dieser Atteste gedruckt. Um jedoch den enormen Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken, beschloss der Gesetzgeber im September 2019, diesen Prozess zu digitalisieren.
Aus der AU wurde dadurch die eAU – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Deren verpflichtender Einsatz war zunächst ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen und wurde anschließend immer wieder verschoben – vom 1. Oktober 2021 auf den 1. Juli 2022 und schlussendlich auf den 1. Januar 2023. Seitdem müssen Ärzte das ehemalige “Muster 1” elektronisch versenden.
Wichtig: Die Digital-Pflicht gilt nicht nur für die eAU – sondern ab Juli 2024 auch für den Arztbrief. Ab dann müssen Praxen die elektronische Variante des Arztbriefs – den sogenannten eArztbrief – zumindest empfangen können. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Behandlungsinformationen noch schneller und sicherer verfügbar sind als bisher.
KIM für Praxen: Technische Voraussetzungen
Um an KIM teilnehmen zu können, müssen Praxen eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
TI-AnschlussDa KIM eine offizielle eHealth-Fachanwendung ist, benötigen Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur. |
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Elektronischer HeilberufsausweisEin eHBA der Generation 2.0 (oder neuer) ist für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand von eArztbriefen oder der eAU via KIM notwendig. |
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PraxissoftwareUm KIM zu nutzen, muss ein sogenanntes PVS-Modul in Ihrer Praxissoftware installiert werden. |
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KIM-AdresseDie KIM-Adresse wird Ihnen von Ihrem KIM-Anbieter zur Verfügung gestellt – ebenso wie das zu installierende KIM-Clientmodul. |
KIM für Praxen: Finanzierung und Erstattung
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, in der alle Kostenpunkte im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur enthalten sind. Das heißt: Auch die Kosten von KIM sind in der neuen Erstattung vollständig mit inbegriffen.
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Mit RED KIM as a Service können Kunden von RED telematik eine eigene KIM-Adresse registrieren und sicher mit anderen Heilberuflern kommunizieren.
Diese Aufgaben übernehmen geschulte RED-Administratoren direkt aus einem mehrfach gesicherten Rechenzentrum – wodurch Sie sich voll und ganz auf Ihr tägliches Kerngeschäft konzentrieren können.
Und: Sie benötigen kein zusätzliches Tool, denn RED KIM as Service ist mit allen lokalen E-Mail-Programmen kompatibel. Das heißt: Sie können KIM-Nachrichten weiterhin in Ihrem gewohnten E-Mail-Postfach empfangen.