So werden Ausbildungsstätten und Lehrpraxen an die Telematikinfrastrukur angebunden
Ärztliche und psychotherapeutische Einrichtungen müssen seit dem 30. Juni 2019 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Diese gesetzliche Anbindungspflicht gilt jedoch nicht nur für praktizierende Leistungserbringer, sondern auch für zahlreiche Ausbildungsinstitute und deren Lehrpraxen. Im folgenden Blogartikel fassen wir zusammen, welche Komponenten für den TI-Anschluss im Allgemeinen benötigt werden und wie der Anbindungsprozess für Ausbildungsstätten im Konkreten aussieht.
Als sogenannte “Datenautobahn im Gesundheitswesen” soll die Telematikinfrastruktur (TI) alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens sicher miteinander vernetzen. Die Herzstücke dieses Systems bilden dabei die sogenannten TI-Anwendungen, die zukünftig einen system- und sektorenübergreifenden Austausch von medizinischen Informationen ermöglichen. Hierzu zählen:
- das eRezept – die elektronische Verordnung
- die eAU – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via KIM
- die ePA – die elektronische Patientenakte
- der eArztbrief – der elektronische Arztbrief via KIM
Neben diesen direkt im PVS ansteuerbaren Diensten gibt es drei weitere TI-Funktionalitäten, deren Daten stattdessen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) für die Prüfung und Aktualisierung der Versichertendaten, das Notfalldatenmanagement (NFDM) zum Abruf notfallrelevanter Informationen und den elektronischen Medikationsplan (eMP) zur Einsicht und Pflege der aktuellen Medikation eines Patienten.
Für Ärzte und Psychotherapeuten ist die Verwendung der für sie relevanten Dienste verpflichtend; um Auszubildenden und Studierenden praxisnahe Einblicke gewähren zu können und sie im Umgang mit den jeweiligen TI-Funktionalitäten zu schulen, müssen auch Akademien, Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.
TI-Anschluss für Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen: Was ist zu beachten
Bisher gilt die TI-Anbindungspflicht nur für Ärzte (2019), Psychotherapeuten (2019), Apotheken (2020) und Krankenhäuser (2021); in den nächsten Jahren sollen Pflegeeinrichtungen, Geburtshäuser und diverse Heilmittelerbringer hinzukommen. Bei Ausbildungsinstituten kommt es indes darauf an, welcher Berufssparte die jeweilige Einrichtung angehört: Während beispielsweise Schulen für Arzthelfer:innen lediglich Zugang zur TI-Referenzumgebung (kurz: RU) haben, arbeiten psychotherapeutische Ausbildungsinstitute und dazugehörige Lehrpraxen mit den realen Anwendungen der Telematikinfrastruktur und rechnen erbrachte Leistungen eigenständig ab. Dementsprechend gilt für diese Einrichtungen ebenfalls die Anbindungspflicht; liegt kein TI-Zugang vor, drohen empfindliche Strafzahlungen in Höhe von 2,5 % des Umsatzes.
Für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Ausbildungsinstitute die gleiche IT-Ausstattung wie alle anderen medizinischen Einrichtungen. Neben einem funktionierenden Internetanschluss zählt hierzu ein sogenannter Konnektor inklusive VPN-Zugangsdienst sowie mindestens ein stationäres Kartenlesegerät, wobei pro Lehrpraxis ein weiteres Gerät vonnöten ist. Darüber hinaus müssen Institute gegebenenfalls ein Update ihres Praxisverwaltungssystems vornehmen und über eine SMC-B verfügen (auch “Praxisausweis” genannt), die sich unter diesem Link bestellen lässt. Für den Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eArztbriefen ist außerdem ein KIM-Dienst zu nutzen. Was sich hinter dem Begriff “KIM” verbirgt und wie eine KIM-Adresse beantragt wird, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Konnektor im Rechenzentrum: Die eleganteste Lösung für Ausbildungsinstitute
Warum sich ein rechenzentrumsbasiertes TI-Modell so gut für Ausbildungsinstitute eignet, wird beim Blick auf den Systemaufbau eines herkömmlichen TI-Anschlusses besonders deutlich. Denn hier benötigt sowohl die Hauptstelle als auch jede einzelne Lehrpraxis einen eigenen Konnektor vor Ort sowie ein Kartenterminal mit gesteckter SMC-B Karte. Hinzu kommt, dass die Installation und Einrichtung der lokalen TI-Hardware zeitaufwändig ist und das Ausbildungsinstitut selbst für Wartungen und Sicherungsmaßnahmen verantwortlich ist. Das führt dazu, dass meist ein kostspieliger Technikereinsatz notwendig wird, sobald es zu technischen Störungen kommt oder notwendige Updates aufgespielt werden müssen.
Deutlich smarter und unkomplizierter stellt sich die Situation hingegen dar, wenn – wie bei RED telematik – auf ein konnektor-auslagerndes TI-Modell gesetzt wird. Dabei steht der Konnektor nicht vor Ort, sondern in einem sicheren Rechenzentrum, wo er rund um die Uhr von erfahrenen Administratoren beaufsichtigt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen TI-Modellen handelt es sich hier also um ein Konzept, das den Konnektor bewusst in die Hände von Experten legt und den Heilberuflern damit die nötigen Freiräume schafft.
Administrative Vorteile für Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen:
- RED führt fortlaufend Systemchecks durch.
- RED übernimmt aus der Ferne alle Updates für Sie.
- RED kümmert sich um die Wartung des Konnektors.
Als TI-Ansprechpartner Nr. 1 ist RED verantwortlich, sobald eine Störung an Telematik-Komponenten auftritt. Ausbildungsinstituten entsteht nahezu kein administrativer Aufwand – weder bei der Installation noch während des normalen Betriebs. Wichtig: RED übernimmt auch den Austausch Ihres Konnektors im Rechenzentrum, sobald dessen Zertifikat ausläuft. In Sachen Konnektortausch sind Sie also auch auf der sicheren Seite.
Finanzielle Vorteile für Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen:
- Nur ein Konnektor und eine SMC-B Karte für alle Standorte notwendig.
- Der Hauptsitz verfügt über ein dauerhaft aktives Kartenterminal und eine SMC-B.
- Lehrpraxen benötigen lediglich ein Kartenterminal – und keine SMC-B.
Durch den intelligenten Systemaufbau im Rechenzentrum werden die Konnektor-Ressourcen besser ausbalanciert und effizienter genutzt. Die Tatsache, dass ein ganzes Institut inklusive aller angeschlossenen Lehrpraxen mit nur einem Konnektor und einer SMC-B Karte arbeiten kann, führt zu einer enormen Kostenersparnis und schont gleichzeitig auch die Umwelt. Für eine genaue Kostenaufstellung können Sie uns jederzeit unter sales@redmedical.de kontaktieren.
Was RED telematik darüber hinaus kann:
Uns ist bewusst, dass die TI-Anforderungen für Ausbildungsinstitute je nach Berufsfeld variieren. Daher haben wir unser Telematik-Angebot in zwei Bereiche unterteilt und stellen sowohl Zugänge für die “echte” Telematikinfrastruktur als auch für die offizielle Testumgebung der TI bereit:
RED telematik basis bzw. plus
Für alle Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen, die mit echten Fällen unter realen Bedingungen in der Produktumgebung (PU) der Telematikinfrastruktur arbeiten. Hierzu zählen z. B. psychotherapeutische Ausbildungsinstitute.
RED telematik ref
Für alle Ausbildungsinstitute und Lehrpraxen, die in der sogenannten Referenzumgebung (RU), also in der offiziellen TI-Testumgebung, arbeiten. Hierzu zählen z. B. Ausbildungsschulen für Arzthelfer*innen.
Unabhängig von der Produktspezifikation ist RED telematik übrigens mit allen gematik-konformen Softwaresystemen kompatibel und verwendet ausschließlich zertifizierte Konnektoren sowie einen zertifizierten VPN-Zugangsdienst. An Ihre bestehende Verwaltungssoftware kann unser TI-Anschluss folglich problemlos angeschlossen werden.
Die weiteren Schritte:
Im Rahmen eines individuellen Beratungstermins können wir Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur präzise planen und stehen Ihnen darüber hinaus bei Fragen gerne zur Verfügung. Sobald die Formalitäten geklärt sind und die Hardware-Ausstattung vorliegt, können wir mit der Einrichtung Ihres TI-Anschlusses beginnen. Die Installation selbst erfolgt übrigens per Fernwartung – ein Vor-Ort-Einsatz eines Technikers ist nicht erforderlich.