30. September 2022
RED hat vor dem Münchner Landgericht gegen PsyPrax, einem Anbieter von Praxissoftware für Psychotherapeuten, Klage erhoben. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war, dass PsyPrax diejenigen Kunden, die sich von einem anderen Anbieter an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen, mit Softwarezusatzkosten in Höhe von € 35 pro Monat belastet hatte. Im Zuge des getroffenen gerichtlichen Vergleichs hat PsyPrax nun zugestimmt, dass die monatlichen Zusatzkosten für die Einbindung des “Fremdkonnektors” nicht über € 10,- pro Monat liegen dürfen.
In der abschließenden mündlichen Verhandlung am 21. September 2022 hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass die von PsyPrax bis dato geforderten € 35,- pro Monat dazu geeignet sein könnten, Kunden vom Erwerb eines alternativen TI-Anschlusses abzuhalten. Eine weitere Rolle spielte außerdem, dass der Gesetzgeber mit dem inzwischen als Gesetzentwurf vorliegenden § 332a SGB V zukünftig die Erhebung solcher Zusatzgebühren ganz verbieten will. Schlussendlich einigten sich die Parteien darauf, dass die Zusatzgebühren nicht über € 10,- pro Monat liegen dürfen, wenn ein Fremdkonnektor eingesetzt wird. Diese Verpflichtung gilt bis zum 30.6.2024. Hintergrund der zeitlichen Begrenzung ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die getroffene Regelung durch den o. g. Paragraphen im SGB V voraussichtlich obsolet sein wird.
“Heute war ein guter Tag für den Wettbewerb und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit PsyPrax diesen kundenfreundlichen Vergleich schließen konnten. Wir gehen nun davon aus, dass andere Anbieter hier nachziehen und auch im Angesicht des neuen § 332a SGB V solche Praktiken unterlassen werden. Nun gibt es noch einen Grund mehr, sich für RED telematik zu entscheiden. Die Zukunft des TI-Konnektors liegt im Rechenzentrum.”
Jochen Brüggemann, Geschäftsführer von RED