Neue TI-Erstattungspauschalen
Die „alten“ Erstattungspauschalen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur sind Geschichte. Folglich erhalten Ärzte und Psychotherapeuten und alle weiteren an die TI angeschlossenen Heilberufler keine weiteren Einmal-Erstattungen mehr. Stattdessen gibt es seit dem 1. Juli 2023 eine feste monatliche Pauschale, in der alle Kostenpunkte (zum Beispiel Erstausrüstung und Konnektorwechsel) im Zusammenhang mit der TI enthalten sind. Doch die schnelle Einführung und komplexe Berechnung lassen viele Fragen für Heilberufler offen. Im folgenden Beitrag beleuchten wir für Sie die Details der Umstellung und stellen Ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, mit dem Sie Ihre persönliche Erstattungssumme berechnen können.
Anforderungen: Bekomme ich eine Pauschale?
Sie sind berechtigt, die TI-Erstattungspauschale zu erhalten, wenn Sie an die TI angeschlossen sind und die folgenden gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen in Ihrer Praxissoftware zur Verfügung stehen:
Erforderliche eHealth-Funktionen
Für Ärzte & Psychotherapeuten verpflichtend:
Nur für Ärzte verpflichtend:
Übrigens: Bei unserer Praxissoftware RED medical sind alle gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen inklusive. Eine eventuell notwendige KIM-Adresse muss separate beauftragt werden. Für Nutzer anderer Praxissysteme bieten wir diese Funktionen auch als Stand-Alone-Lösung an.
Das bedeutet: Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite, was die TI-Erstattung angeht.
Wie hoch fällt meine TI-Pauschale aus?
Haben Sie alle oben geforderten Anwendungen erfüllt, werden Sie eine Erstattung erhalten. Die genaue Höhe des TI-Pauschalbetrags ist aber von zwei Faktoren abhängig, die wir im Folgenden erklären.
Faktor 1: Datum Erstausstattung oder Konnektortausch
Um zu bestimmen, ob Sie direkt die volle TI-Erstattung geltend machen können oder zunächst eine reduzierte Pauschale erhalten, müssen zwei Fragen geklärt werden:
- Wann wurden Sie erstmals an die TI angeschlossen?
- Haben Sie bereits Ihren Konnektor getauscht und wenn ja: wann?
Anhand dieser beiden Fragen werden Sie in eine von drei Gruppen eingeteilt:
Wenn Ihre Erstausstattung zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 stattgefunden hat und ihr Konnektor bisher noch nicht getauscht wurde, fallen Sie in Gruppe 1.
Wenn Ihr Konnektor bereits vor dem 30. Juni 2023 getauscht wurde, gehören Sie zur Erstattungsgruppe 2.
Alle restlichen Heilberufler, die an die TI angeschlossen sind und noch keinen Konnektortausch durchgeführt haben, fallen in Gruppe 3. Diese Gruppe erhält von Anfang an die volle TI-Erstattungspauschale.
Faktor 2: Praxisgröße
Im letzten Schritt hängt die Höhe Ihrer tatsächlichen Erstattung zusätzlich von der Anzahl der behandelnden Ärzte bzw. Psychotherapeuten in Ihrer Praxis ab. Hier wird zwischen den folgenden Gruppen unterschieden:
- bis 3 Behandler
- 7-9 Behandler
- Ab 10 Behandler
Bei mehr als 9 behandelnden Ärzten bzw. Psychotherapeuten erhöht sich die Pauschale jeweils um einen festen Betrag je 3 weitere Behandler.
In dieser Übersicht können Sie einsehen, wie hoch die Pauschale für Ihre Praxis letztendlich ausfällt:
RED telematik – Ihr TI-Anschluss innerhalb der Erstattung
Viele TI-Anbieter haben die Umstellung auf die monatlichen Erstattungspauschalen in der Telematikinfrastruktur genutzt, um ihre Preise – teilweise über den Erstattungsbetrag hinaus – zu erhöhen. Bei RED ist unser Ziel nicht die Gewinnmaximierung und der Profit um jeden Preis. Deshalb liegen unsere Preise deutlich unter den Tarifen des Wettbewerbs.