
Für Heilmittelerbringer
Erfüllen Sie Ihre TI-Pflicht mit RED!
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Bereits über 3.000 zufriedene Kunden |

TI-Komplettpaket
mtl. 159 €
brutto 189,21 € | 36 Monate Vertragslaufzeit
Im Paket enthalten:
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Vollständiger TI-AnschlussRED telematik |
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KIM-AdresseFrei wählbare Adresse: ihr‑name@mail.kim.telematik |
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KartenterminaleHealth Kartenterminal Cherry ST-1506 |
Weitere Vorteile
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Ohne ZuzahlungMonatlich bleiben sogar mind. 15 € Ihrer Finanzierungspauschale übrig |
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Kostenloser Telefon- und E-Mail-SupportEchte Menschen an Ihrer Seite – keine KI‑Bots |
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Mobile SoftwareTI-Funktionen: KIM, ePA, zukünftig eHeilmittelrezept |
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VideosprechstundeInklusive marktführender Videosprechstunde RED connect basis |
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TI-VerwaltungstoolEigene Verwaltung, wenn gewünscht: RED telematik manager |
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Zertifiziert und sicherAlle Systeme von KBV und gematik zertifiziert |
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Erprobtes SystemLangjährige Erfahrung mit über 3.000 Kunden |
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Mobile Software (z.B. Tablet)TI-Funktionen: KIM, ePA, zukünftig eHeilmittelrezept |
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Sollten Sie Fragen zum TI-Komplettpaket oder dem Bestellvorgang haben, können Sie uns unter der Telefonnummer 089 954 57 55 44 oder per E-Mail an sales@redmedical.de erreichen.
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TI-Komplettpaket für Heilmittelerbringer
Häufig gestellte Fragen
TI für Heilmittelerbringer
Für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten sind die folgenden Anwendungen relevant:
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Kommunikation im Medizinwesen (KIM) KIM ist eine Art sicheres E-Mail-Netz nur für Therapeuten, Ärzte, Apotheken, Kassen und Co. Damit können Befunde, Arztbriefe oder Therapieberichte digital und vor allem sicher verschlüsselt empfangen und gesendet werden, statt diese per Fax oder Post zu übermitteln. Das KIM-Netz ist im Gesundheitswesen etabliert und wird schon heute intensiv von den an die TI angeschlossenen Gruppen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern) genutzt. Vorteile für Heilmittelerbringer:
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Elektronische Patientenakte (ePA) In der ePA werden alle Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne eines Patienten zentral und digital gespeichert. Per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erteilt der Patient dem Behandler Zugriff – dieser kann dann die gesundheitliche Historie des Patienten einsehen und für die weitere Therapie nutzen. Die ePA wird seit Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse angelegt und wurde im April bundesweit (auf freiwilliger Basis) ausgerollt. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Leistungserbringer verpflichtend. Vorteile für Heilmittelerbringer:
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Elektronische Heilmittelverordnung (eVO) Zukünftig sollen Heilmittelverordnungen ausschließlich digital ausgestellt werden. Das klassische Papier-Rezept (Muster-13) soll dann durch die eVO ersetzt werden. Das bedeutet für Logos, Physios, Ergos, Podologen und Ernährungstherapeuten, dass ein TI-Anschluss zwingend erforderlich wird. Denn: Ohne TI-Anschluss können Heilmittelerbringer ihre Rezepte nicht mehr empfangen. Die Umstellung ist aktuell für den Januar 2027 geplant. Dieser Termin wird aber wahrscheinlich nicht zu halten sein. Wann genau die Einführung erfolgt, ist aktuell noch unklar. Vorteile für Heilmittelerbringer:
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Natürlich bietet die Telematikinfrastruktur darüber hinaus noch eine Reihe weiterer Funktionen. Sicher kennen Sie zum Beispiel schon das E-Rezept oder die digitale Krankschreibung (eAU), die ganz ohne den “gelben Zettel” auskommt.
Diese und weitere Funktionen richten sich zwar in erster Linie an andere Nutzergruppen der TI (z. B. Arztpraxen oder Apotheken) – Heilmittelerbringer müssen diese Anwendungen also nicht nutzen. Trotzdem profitieren Ernährungstherapeuten, Podologen, Logos, Ergos und Physios indirekt, weil durch die vielen Anwendungen zahlreiche Informationen zusammengetragen und (z. B. in der ePA) gespeichert werden. Diese Daten können dann wiederum für die Weiterbehandlung genutzt werden.
Die Pflicht betrifft die folgenden Berufsgruppen:
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Podologinnen und Podologen
- Ernährungstherapeutinnen und Ernährungstherapeuten
Ganz im Gegenteil. Die Verlängerung der Frist soll den Praxen die nötige Zeit verschaffen, sich jetzt zur TI zu informieren und sich um einen Anschluss zu kümmern. Das stellen Branchenvereinigungen wie der Verband für Physiotherapie (VPT) oder die Bundesverbände für Podologie und Ergotherapie ausdrücklich klar.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
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1. Planungssicherheit und Risikominimierung Oft dauert es mehrere Wochen (oder sogar Monate), bis eine Praxis tatsächlich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist. Das liegt daran, dass für einen TI-Anschluss viele technische Komponenten erforderlich sind, die alle erst beantragt und bestellt werden müssen. Erst wenn die nötige Hardware in der Praxis vorliegt, kann die Installation überhaupt beginnen. Wer also erst kurz vor knapp startet, riskiert am Stichtag, ohne TI-Anschluss dazustehen.
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2. Finanzieller Gewinn Auch wenn die Frist für einen verpflichtenden TI-Anschluss erst im Jahr 2027 kommt, steht die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen schon lange fest: Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen, Physiotherapeuten und Ernährungstherapeuten erhalten eine monatliche Refinanzierung der TI-Kosten. Mit dem richtigen TI-Anbieter werden die TI-Kosten nicht nur komplett von der Refinanzierungspauschale gedeckt, sondern es bleibt jeden Monat etwas übrig. Ein Überschuss, den Heilmittelerbringer in ihre Praxis-Kasse einzahlen können. Alles, was Praxen tun müssen, um die monatliche Zahlung von den Kassen zu erhalten, ist einen TI-Anschluss nachweisen zu können.
In welchem Umfang Heilmittelerbringer tatsächlich schon mit der TI arbeiten (oder welche Funktionen genutzt werden), ist für die Zahlung der Pauschale vollkommen unerheblich. |
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3. Mehr Vorbereitung, weniger Stress Ein frühes Vorgehen schafft Zeit, die Digitalisierung ruhig und geordnet anzugehen. Genau aus diesem Grund haben sich Verbände für eine Verschiebung eingesetzt. Das Ziel ist nicht, das Thema Telematikinfrastruktur ad acta zu legen, sondern Heilmittelerbringern Zeit zu geben, sich jetzt ohne Stress um einen TI-Anschluss zu kümmern. Wer sich jetzt mit der TI befasst, kann in Ruhe …
So bleibt der laufende Betrieb stabil und die Digitalisierung wird zu einem echten Mehrwert statt zu einem enormen Stressfaktor.
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Kurz gesagt: Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Ernährungstherapeuten, die sich früh um Ihren TI-Anschluss kümmern, schonen ihre Nerven, entlasten ihr Team und können heute schon finanziell davon profitieren.
TI-Beantragung & TI-Erstattung
Für Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Ernährungstherapeuten liegt die Finanzierungspauschale aktuell bei 213,75 €.
Zusätzlich erhalten sie eine monatliche Erstattung für die Kosten des Heilberufsausweises. Diese liegt bei 7,99 € je eHBA. Es werden maximal 2 Ausweise erstattet.
Übrigens: Die Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer wird jährlich zum 1. Januar angepasst. So wurde sie zuletzt am 21.04.2026 rückwirkend für den Zeitraum ab 1.1.2026 aktualisiert. Sie orientiert sich an den Vorgaben des BMG und wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband sowie den folgenden Interessensvertretern geschlossen:
- Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs e.V.)
- Bundesverband für Podologie e.V.
- QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V.
- Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
- Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
- Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl e.V.)
- Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED)
- Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
- LOGO Deutschland e. V. – Selbstständige in der Logopädie (LD)
- Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V.
- Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e.V.
Für den TI-Anschluss benötigen Sie:
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- eHBA: weist den Heilmittelerbringer gegenüber der TI aus
- SMC-B: weist die Praxis gegenüber der TI aus
- Kartenterminal: liest eGK, SMC-B und eHBA ein
- KIM-Dienst: ist der sichere Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen
- Internetanschluss: fungiert als technische Grundlage für PVS, TI und Cloud-Dienste
- Einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur – zum Beispiel über ein PVS.
All diese Komponenten bündelt RED im speziellen TI-Komplettpaket für Heilmittelerbringer. Bei der Beantragung der Ausweise können wir Sie auch unterstützen.
Wir haben in diesem Artikel alles zur TI für Heilmittelerbringer zusammengestellt.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist immer personengebunden – also wirklich auf Sie persönlich ausgestellt – und dient als Nachweis, dass Sie Heilmittelerbringer sind.
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1. Beantragen Sie Ihren Heilberufsausweis (eHBA) Der Antrag erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister, für das die Bezirksregierung Münster (NRW) zuständig ist. Deshalb müssen alle Heilmittelerbringer bundesweit dafür das Online-Service-Portal NRW nutzen. Bei der zuständigen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen und eine Video-Anleitung zur Beantragung des Heilberufsausweises. |
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2. Bestellen Sie Ihren Heilberufsausweis (eHBA) Jetzt können Sie Ihren eHBA auch schon bestellen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Vorgangsnummer, die Sie vom eGBR erhalten. Bestellen Sie Ihren Heilberufsausweis direkt bei unserem Partner medisign.
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Die Ausstellungszeit des eHBA beträgt ca. 10 Tage nach vollständigem Auftragseingang, Identifizierung und Freigabe; je nach Verfahren und Auslastung kann der Prozess auch länger dauern.
Achtung: Für die Beantragung Ihres Institutions- oder auch Praxisausweises benötigen Sie die Ausweisnummer Ihres eHBA. Deshalb sollte dieser bereits vorliegen. Erst dann können Sie die SMC-B bestellen.
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1. Beantragen Sie Ihren Institutionsausweis (SMC-B) Der Antrag erfolgt dann – wie beim Heilberufsausweis auch – über das NRW Serviceportal. Bei der zuständigen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen und eine Video-Anleitung zur Beantragung des Heilberufsausweises. |
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2. Bestellen Sie den Institutionsausweis (SMC-B) Jetzt können Sie Ihre SMC-B bestellen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Vorgangsnummer, die Sie vom eGBR erhalten. Bestellen Sie Ihren Institutionsausweis direkt bei unserem Partner medisign.
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Die Ausstellungszeit der SMC-B beträgt ca. zwei Wochen nach Freigabe des Antrags.
Die Erstattung der TI-Kosten beantragen Sie über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes. Dafür benötigen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Praxis, Ihrem TI-Anschluss und den notwendigen Karten. Nach erfolgreicher Einrichtung der TI erhalten Sie von RED die Informationen, die Sie für diesen Antrag benötigen. Nach der erfolgreichen Prüfung durch den GKV-Spitzenverband erhalten Sie den fälligen Betrag quartalsweise auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Die Auszahlung der TI-Erstattung erfolgt immer drei Monate nach dem Abrechnungsquartal – und zwar bis zum 15. des Monats. Den entsprechenden Abrechnungsbeleg können Sie kurz vor Auszahlung im GKV-Portal für Ihre eigene Aktenführung herunterladen.
TI-Wissen
Nein. RED telematik funktioniert unabhängig von einem Praxisverwaltungssystem. Das ist besonders hilfreich für Heilmittelpraxen, die bisher kein PVS nutzen oder ihre bestehende Verwaltungssoftware weiterverwenden möchten.
Für den Zugriff auf die Funktionen der TI müssen Sie bei RED weder etwas installieren noch benötigen Sie eine extra Praxissoftware, um auf die ePA zuzugreifen oder KIM-Nachrichten zu verschicken.
Ein Gerät mit Internetzugang reicht völlig aus – ganz egal ob Praxis-PC, Laptop oder Tablet. Im Browser können Sie dann bequem auf Ihr KIM-Postfach und die ePA Ihrer Patienten zugreifen
Ja. RED telematik ist nicht an eine bestimmte Praxissoftware gebunden. RED telematik ist mit allen gängigen Praxisverwaltungs-systemen kompatibel. Unsere Lösung arbeitet softwareunabhängig und lässt sich problemlos in Ihre bestehende IT-Struktur integrieren.
RED bietet Ihnen einen einfachen TI-Anschluss mit persönlicher Unterstützung, verständlicher Beratung und möglichst wenig technischem Aufwand für Ihre Praxis. Sie erhalten Ihren TI-Zugang, KIM und die notwendige Unterstützung aus einer Hand. Besonders für Heilmittelpraxen ohne IT-Wissen ist das wichtig: Sie müssen sich nicht selbst in technische Details einarbeiten, sondern können sich auf RED als erfahrenen TI-Partner verlassen.
Mit RED telematik profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Meiste Erfahrung: RED ist seit 2018 Pionier im Bereich TI as a Service und zählt damit zu den erfahrensten TI-Partnern im deutschen Gesundheitswesen, was sich insbesondere in einer hohen Systemstabilität und einer niedrigen Störungsquote niederschlägt.
- Faire Konditionen: RED telematik Kunden profitieren von einer kostenlosen Einrichtung, einer fairen Vertragslaufzeit und einer vollständig erstattungsfähigen Monatsgebühr.
- Erstklassiger Support: Das fachlich geschulte Kundenmanagement von RED zeichnet sich durch eine sehr hohe telefonische Erreichbarkeit, schnelle Reaktionszeiten und Kommunikation auf Augenhöhe aus.


