Anschlusspflicht, Erstattung und nächste Schritte für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten & Co.

Update (vom 6.11.2025): Der Bundestag hat die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Unsere Empfehlung bleibt: Planen Sie frühzeitig den Anschluss, um Stress zu vermeiden, Ihre Finanzierung zu sichern und rechtzeitig zur eVerordnung (voraussichtlich ab Januar 2027) vorbereitet zu sein!

Geplant war der 1. Januar 2026 – nun wurde die Pflicht zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Diätassistenten und Ernährungsberater verschoben.

Viele dieser Heilmittelerbringer fragen sich jetzt: Was ist die TI eigentlich? Wofür brauche ich sie – und wann muss ich mich damit befassen? Genau diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer bringt, wie die TI-Anbindung ohne hohe Kosten, ohne Stress und mit minimaler Technik gelingen kann – und warum es sich lohnt, schon heute die Weichen zu stellen.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein digitales Netzwerk, das die Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Therapeuten, Kassen etc.) miteinander verbindet. Deshalb wird sie oft als “Datenautobahn” der Branche bezeichnet.

Die TI ermöglicht eine besonders sichere, digitale Kommunikation unter allen Akteuren des Gesundheitswesens.

Das Ziel der TI-Vernetzung ist es, dass gesundheitsrelevante Informationen bei Bedarf schnell, digital und vollständig zur Verfügung stehen. Damit soll eine bessere medizinische Patientenversorgung möglich werden.

Gesteuert wird der Ausbau der Telematikinfrastruktur von der gematik, die als “Nationale Agentur für Digitale Medizin” die TI stetig weiterentwickelt.

Gemeinsam mit Interessenverbänden, IT-Herstellern und Sicherheitsexperten entwirft sie technische Standards und stellt Vorgaben auf. So schafft die gematik den Rahmen für den sicheren digitalen Austausch von Gesundheitsdaten.

Wer steckt hinter der gematik? 

Die Mehrheit der gematik hält das Bundesgesundheitsministerium, das somit auch die Entscheidungsgewalt innerhalb der Agentur innehat. Weitere Gesellschafter sind die Dachverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die als Geldgeber fungieren, sowie Vertretungen von Ärzten, Apothekern, Zahnärzten und Krankenhäusern.

Umgesetzt werden die Vorgaben der gematik von einer Vielzahl an Unternehmen: 

  • Hardware-Hersteller, die technische Komponenten produzieren (z. B. Kartenterminals, Chipkarten, Konnektoren) 
  • Software-Anbieter, die Ihre Produkte an die TI anbinden (um beispielsweise den ePA-Zugriff oder das Versenden und Empfangen von E-Rezepten zu ermöglichen) 
  • IT-Dienstleister, die TI-Anschlüsse durchführen oder sonstige Services anbieten
2018 wurden mit Ärzten und Psychotherapeuten die ersten beiden Berufsgruppen verpflichtend an die TI angeschlossen. Zwei Jahre später folgte die TI-Pflicht für Apotheken und im darauffolgenden Jahr mussten auch Krankenhäuser über einen TI-Anschluss verfügen. Mitte 2025 wurden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden.

Als Nächstes folgt nun die TI-Pflicht für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Diätassistenten und Ernährungsberater, die unter der Fachgruppe der “Heilmittelerbringer” zusammengefasst werden. Ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplant, wurde die Pflicht nun auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Das hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 6. November 2025 beschlossen.
Die Telematikinfrastruktur umfasst eine Vielzahl an digitalen Anwendungen, die im Behandlungsalltag eingesetzt werden. Die wichtigsten Funktionen sind:

Das E-Rezept

Arzneimittel werden digital verschrieben und papierlos in Apotheken abgeholt.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ein digitales Verzeichnis für Diagnosen, Befunde, Behandlungen und weitere Informationen, auf das alle Behandler zugreifen können, wenn der Patient ihnen Zugriff gewährt.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Krankschreibungen werden direkt von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Ein sicherer E-Mail-Dienst, über den Leistungserbringer vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente austauschen.

Das Notfalldatenmanagement (NFDM)

Wichtige medizinische Informationen wie Allergien oder Diagnosen werden auf der Gesundheitskarte hinterlegt.

Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Übersicht über alle Medikamente eines Patienten, um Risiken durch Wechselwirkungen zu vermeiden.

Der Funktionsumfang der Telematikinfrastruktur wächst jedes Jahr. So befinden sich viele Anwendungen gerade in der Entwicklung oder werden aktuell bereits in Modellregionen und Pilotprojekten getestet – zum Beispiel die Kommunikation über einen sicheren TI-Messengerdienst oder die elektronische Heilmittelverordnung, die voraussichtlich ab 2027 eingeführt werden soll.

Welche Funktionen für Heilmittelerbringer relevant sind, lesen Sie im Abschnitt “Was bringt die TI für Heilmittelerbringer?”

TI-Anschlusspflicht: Das müssen Heilmittelerbringer wissen

Geplant war die TI-Anschlusspflicht zum 1. Januar 2026. Nun wurde der Termin, an dem alle Heilmittelerbringer gesetzlich zur Nutzung der Telematikinfrastruktur verpflichtet sind, auf den 1. Oktober 2027 verschoben.

Die Pflicht betrifft die folgenden Berufsgruppen:

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

Logopädinnen und Logopäden

Podologinnen und Podologen

Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater

Diätassistentinnen und Diätassistenten

Wichtig: Die Verschiebung bedeutet nicht, dass Heilmittelerbringer das Thema Telematikinfrastruktur auf die lange Bank schieben können!

Ganz im Gegenteil: Die Verlängerung der Frist soll den Praxen die nötige Zeit verschaffen, sich jetzt zur TI zu informieren und sich um einen Anschluss zu kümmern. Das stellen Branchenvereinigungen wie der Verband für Physiotherapie (VPT) oder die Bundesverbände für Podologie und Ergotherapie ausdrücklich klar.

Es gibt eine ganze Menge guter Gründe, warum Heilmittelerbringer sich jetzt schon um einen TI-Anschluss bemühen sollten:

Die Telematikinfrastruktur soll den Alltag von medizinischen Leistungserbringern einfacher, sicherer und zukunftsfähiger machen. Das geschieht über eine Vielzahl an sogenannten e-Health-Funktionen.

Für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Ernährungsberater und Diätassistenten sind die folgenden Anwendungen relevant:

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM ist eine Art sicheres E-Mail-Netz nur für Therapeuten, Ärzte, Kassen und Co. Damit können Befunde, Arztbriefe oder Therapieberichte digital und vor allem sicher verschlüsselt empfangen und gesendet werden, statt diese per Fax oder Post zu übermitteln.

Das KIM-Netz ist im Gesundheitswesen etabliert und wird schon heute intensiv von den an die TI angeschlossenen Gruppen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern) genutzt.

Vorteile für Heilmittelerbringer:

  • Schneller, sicherer und komfortabler Austausch mit Verordnern
  • Bessere Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit
  • Geringeres Risiko von Missverständnissen
  • Mehr Zeit dank weniger Telefonwartezeit, Doppelarbeit etc.

Elektronische Patientenakte (ePA)

In der ePA werden alle Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne eines Patienten zentral und digital gespeichert. Per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erteilt der Patient dem Behandler Zugriff – dieser kann dann die gesundheitliche Historie des Patienten einsehen und für die weitere Therapie nutzen.

Die ePA wird seit Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse angelegt und wurde im April bundesweit (auf freiwilliger Basis) ausgerollt. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Leistungserbringer verpflichtend.

Vorteile für Heilmittelerbringer:

  • Umfassende Krankheitsgeschichte liegt vor
  • Bessere Informationslage für die Behandlung
  • Keine Rückfragen mehr nötig
  • Ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit möglich

Elektronische Heilmittelverordnung (eVO)

Zukünftig sollen Heilmittelverordnungen ausschließlich digital ausgestellt werden. Das klassische Papier-Rezept (Muster-13) soll dann durch die eVO ersetzt werden. Das bedeutet für Logos, Physios, Ergos, Podologen und Ernährungsfachkräfte, dass ein TI-Anschluss zwingend erforderlich wird. Denn: Ohne TI-Anschluss können Heilmittelerbringer ihre Rezepte nicht mehr empfangen.

Die Umstellung ist aktuell für den Januar 2027 geplant. Dieser Termin wird aber wahrscheinlich nicht zu halten sein. Wann genau die Einführung erfolgt, ist aktuell noch unklar.

Vorteile für Heilmittelerbringer:

  • Keine Medienbrüche bei der Verordnung
  • Patienten müssen nicht mehr an Zettel denken
  • Automatische Übertragung ohne Fehler
  • Sichere und datenschutzkonforme Übermittlung

Natürlich bietet die Telematikinfrastruktur darüber hinaus noch eine Reihe weiterer Funktionen. Sicher kennen Sie zum Beispiel schon das E-Rezept oder die digitale Krankschreibung (eAU), die ganz ohne den “gelben Zettel” auskommt.

Diese und weitere Funktionen richten sich zwar in erster Linie an andere Nutzergruppen der TI (z. B. Arztpraxen oder Apotheken) – Heilmittelerbringer müssen diese Anwendungen also nicht nutzen. Trotzdem profitieren Ernährungsfachkräfte, Podologen, Logos, Ergos und Physios indirekt, weil durch die vielen Anwendungen zahlreiche Informationen zusammengetragen und (z. B. in der ePA) gespeichert werden. Diese Daten können dann wiederum für die Weiterbehandlung genutzt werden.

Unsere Empfehlung ist ganz klar: am besten sofort.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

Planungssicherheit und Risikominimierung

Oft dauert es mehrere Wochen (oder sogar Monate), bis eine Praxis tatsächlich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist.

Das liegt daran, dass für einen TI-Anschluss viele technische Komponenten erforderlich sind, die alle erst beantragt und bestellt werden müssen. Erst wenn die nötige Hardware in der Praxis vorliegt, kann die Installation überhaupt beginnen. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Abschnitt “Was braucht meine Praxis, um mit der TI zu starten?”

Wer also erst kurz vor knapp startet, riskiert am Stichtag, ohne TI-Anschluss dazustehen.

Finanzieller Gewinn

Auch wenn die Frist für einen verpflichtenden TI-Anschluss erst im Jahr 2027 kommt, steht die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen schon lange fest:

Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen, Physiotherapeuten und Ernährungsfachkräfte erhalten eine monatliche Refinanzierung der TI-Kosten (siehe “Was kostet ein TI-Anschluss?” und “Wie hoch ist die Erstattung für Heilmittelerbringer?”).

Mit dem richtigen TI-Anbieter bleibt von der Refinanzierungspauschale jeden Monat etwas übrig, was Heilmittelerbringer in ihre Praxis-Kasse einzahlen können.

Alles, was Praxen tun müssen, um die monatliche Zahlung von den Kassen zu erhalten, ist einen TI-Anschluss nachweisen zu können.

Ob Heilmittelerbringer tatsächlich schon mit der TI arbeiten (oder welche Funktionen genutzt werden), ist für die Zahlung der Pauschale vollkommen unerheblich.

Mehr Vorbereitung, weniger Stress

Ein frühes Vorgehen schafft Zeit, die Digitalisierung ruhig und geordnet anzugehen. Genau aus diesem Grund haben sich Verbände für eine Verschiebung eingesetzt.

Das Ziel ist nicht, das Thema Telematikinfrastruktur ad acta zu legen, sondern Heilmittelerbringern Zeit zu geben, sich jetzt ohne Stress und Hauruck-Aktion um einen TI-Anschluss zu kümmern.

Wer sich jetzt mit der TI befasst, kann in Ruhe …

  • eine fundierte Entscheidung für einen TI-Anbieter treffen.
  • die nötigen Anträge und Bestellungen anstoßen.
  • neue Prozesse einrichten und ausführlich testen.
  • Zuständigkeiten und Abläufe festlegen und dokumentierien.
  • Mitarbeitende schulen und Rückfragen klären.
So bleibt der laufende Betrieb stabil und die Digitalisierung wird zu einem echten Mehrwert statt zu einem enormen Stressfaktor.

Kurz gesagt: Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Ernährungsberater und Diätassistenten, die sich früh um Ihren TI-Anschluss kümmern, schonen ihre Nerven, entlasten ihr Team und können heute schon finanziell davon profitieren.

Damit die Verbindung zur TI klappt – und Heilmittelerbringer die oben genannten TI-Anwendungen (KIM, ePA, eVO) nutzen können – müssen die Praxen einige Voraussetzungen erfüllen:

Internetverbindung

Die absolute Grundvoraussetzung für die Verbindung zur Telematikinfrastruktur ist ein funktionierender Internetanschluss. Denn die digitale Vernetzung mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen erfolgt online.

Konnektor

Den Zugriff auf die TI erhalten alle Teilnehmer mithilfe eines sogenannten Konnektors. Stellen Sie sich den Konnektor wie einen besonderen Router vor, der nur für die Verbindung ins Gesundheitsnetz gedacht ist. Der Konnektor ist also der Schlüssel in die TI-Welt.

Zu den Anfangszeiten der TI stand dieses Gerät direkt in der Praxis. Das war mühsam, weil Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sich selbst um die Technik kümmern mussten. Medizinische Fachkräfte waren also gezwungen, viel Zeit mit Konfiguration, Updates oder Wartungen zu verbringen, statt sich um Ihre eigentliche Aufgabe – die Patientenbehandlung – zu kümmern.

Heute ist das viel einfacher: Als einer der ersten Anbieter hat RED im Jahr 2019 einen Anschluss entwickelt, bei dem der Konnektor in einem Rechenzentrum steht und dort von IT-Profis verwaltet wird — “TI as a Service” war geboren.

TI as a Service bedeutet: Der Anbieter stellt die TI-Verbindung als Service bereit. Er übernimmt die Verantwortung für die Technik und den laufenden Betrieb – statt nur den Anschluss durchzuführen.

Statt Medizinern kümmern sich also heute Technik-Experten um die TI und tragen auch die Verantwortung dafür. Eine dauerhafte Überwachung durch moderne Systeme und hohe Sicherheitsvorkehrungen (wie der Zugriff über eine sichere VPN-Verbindung) sorgen für einen stabilen Betrieb ohne Stress und Risiko für Therapeuten, Ärzte und Co.

Kein Wunder also, dass TI as a Service zum neuen Standard im gesamten Gesundheitswesen wurde.

In Zukunft wird dieses System sogar ausgebaut. Im Rechenzentrum sollen dann sehr leistungsstarke Konnektoren stehen, über die viele Praxen gleichzeitig auf die TI zugreifen können: das “TI-Gateway”.

Diese Technologie wird gerade entwickelt und befindet sich momentan noch in der Pilotphase. Auch RED wurde im Februar 2025 als Anbieter zugelassen und bietet bald ein TI-Gateway an.

Die aktuell gängigste und preiswerteste Variante ist der Anschluss über einen Konnektor im Rechenzentrum (TI as a Service).

eHealth-Kartenterminal

Für den TI-Anschluss braucht jede Praxis mindestens ein spezielles Kartenlesegerät. Dieses Gerät stellt sicher, dass keine unberechtigten Zugriffe auf die TI erfolgen.

Damit Berechtigte sich beim Zugriff auf die Telematikinfrastruktur ausweisen können, gibt es vier verschiedene Karten, die vom Kartenterminal geprüft werden. Erst wenn das geschehen ist, erfolgt der Zugang zur TI.

Diese vier Karten haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt:

Karte 1: Der Geräteausweis (gSMC-KT)

Die „gerätespezifische Secure Module Card für Kartenterminals“ – kurz: gSMC-KT – ist der Ausweis des Kartenterminals. Jedes Kartenterminal wird mit einem gültigen Geräteausweis geliefert, der dauerhaft im Gerät verbleibt.

Mit der gSMC-KT zeigt das Terminal der TI, dass es ein legitimiertes TI-Gerät ist. Gleichzeitig sorgt diese Karte für eine extrem sichere Verschlüsselung der Informationen, die zwischen Praxis und TI ausgetauscht werden.

Karte 2: Der Institutionsausweis (SMC-B)

Der Institutionsausweis (SMC-B) ist der Ausweis für die Einrichtung (Praxis, Apotheke, Krankenhaus). Er steckt ebenfalls dauerhaft im Kartenterminal und zeigt, aus welcher Einrichtung der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erfolgt.

Mehr Informationen zur Beantragung und Bestellung des Institutionsausweises finden Sie hier.

Karte 3: Der Heilberufsausweis (eHBA)

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis legitimiert sich der Behandler persönlich gegenüber der TI.

Außerdem funktioniert er wie ein digitaler Stempel: Leistungserbringer können Dokumente rechtsverbindlich signieren und zeigen damit, dass wirklich Sie die behandelnde Person sind. 

Mehr Informationen zur Beantragung und Bestellung des Heilberufsausweises finden Sie hier.

Karte 4: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK ist der Ausweis der Patienten. Durch das Stecken der Karte können Patienten einem Therapeuten oder Arzt zum Beispiel Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) geben. Dort sieht der Behandler dann sofort alle wichtigen Gesundheits-Informationen, wie vorherige Befunde, Diagnosen und Leistungen.

Jeder gesetzlich versicherte Patient erhält seine eGK von seiner Krankenkasse.

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Denn die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Anbieter, der technischen Ausstattung der Praxis und den verwendeten TI-Funktionen ab.

Um Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen, Physiotherapeuten und Ernährungsfachkräfte finanziell zu entlasten, zahlen die Krankenkassen allerdings eine monatliche Erstattungspauschale aus.

Diese Pauschale soll zwar theoretisch alle Kosten decken, die im Rahmen der Telematikinfrastruktur anfallen, also die Kosten für:

  • die initiale TI-Anbindung und Installation
  • den laufenden Betrieb Ihres TI-Anschlusses
  • alle verwendeten TI-Funktionen (z.B. ePA-Zugriff)

Allerdings reicht sie (je nach Anbieter und gewünschten Services) in der Praxis nicht immer aus, um die Kosten vollständig aufzufangen.

Ihre TI-Erstattung können Sie ab Oktober 2025 im GKV-Portal beantragen.

Für Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Ernährungsfachkräfte liegt die Finanzierungspauschale aktuell bei 207,93 €.

Zusätzlich erhalten sie eine monatliche Erstattung für die Kosten des Heilberufsausweises. Diese liegt bei 7,77 € je eHBA. Es werden maximal 2 Ausweise erstattet.

Die gesamte TI-Erstattung beläuft sich somit auf 215,70 € (bzw. 223,47 € bei zwei eHBAs) für alle Heilmittelerbringer. Der Antrag läuft über das GKV-Portal.

Übrigens: Die Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer wird jährlich zum 1. Januar angepasst. Sie orientiert sich an den Vorgaben des BMG und wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband sowie den folgenden Interessensvertretern geschlossen:

  • Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs e.V.) 
  • Bundesverband für Podologie e.V. 
  • QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. 
  • Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
  • Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl e.V.) 
  • Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED)
  • Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
  • LOGO Deutschland e. V. – Selbstständige in der Logopädie (LD) 
  • Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. 
  • Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e.V. 
  • Berufsverband Oecotrophologie (VDOE) e. V.

Wie gelingt der TI-Anschluss ohne Stress und Extrakosten?

Die TI-Pflicht klingt kompliziert, ist sie aber nicht – wenn man den richtigen Partner hat. Gerne unterstützen wir Sie dabei, das Thema zu verstehen und die Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis voranzutreiben.

Annika Götz
Vertriebsleiterin bei RED

TI-Pflicht erfüllen – wir zeigen Ihnen wie!

Egal, ob Sie zum ersten Mal von der TI hören oder sich schon intensiv mit der Anbindung auseinandergesetzt haben: Mein Team und ich begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg in das digitale Gesundheitswesen. Buchen Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin!

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Um Ihnen den Anschluss an die Telematikinfrastruktur möglichst einfach zu machen, bieten wir ein Komplettpaket für TI-Einsteiger an.

Damit erhalten Sie eine TI-Vollausstattung für Ihre Praxis – und zahlen dafür unterm Strich nichts!

Denn: Der Preis liegt innerhalb Ihrer TI-Erstattung – und es ist wirklich alles enthalten, was Sie für den Zugang zur TI und die Nutzung von ePA und KIM brauchen:

Stabiler TI-Anschluss

Setzen Sie auf unseren erprobten TI-as-a-Service-Anschluss RED telematik. 2019 haben wir damit neue Standards gesetzt – und mittlerweile über 2.500 Einrichtungen an die TI angeschlossen. Von der kleinsten Praxis bis zu großen Pflegeheimen und medizinischen Versorgungszentren.

Individuelle KIM-Adresse

Mit dabei: Ihre persönliche KIM-Adresse: ihr-name@mail.kim.telematik. Damit kommunizieren Sie sicher und komfortabel mit Kassen, Ärzten & Co.

Modernes Kartenterminal

Ebenfalls im Paket inklusive ist ein modernes eHealth Kartenterminal: das Cherry ST-1506 – inklusive gSMC-KT.

Mobile Software

Nutzen Sie KIM, ePA & eVO ganz bequem und sicher über das Internet. Bei RED brauchen Sie dafür keine überdimensionierte Praxissoftware, sondern greifen einfach über Ihren Internetbrowser darauf zu.

Die notwendigen Karten, also Ihren Heilberufsausweis (eHBA) sowie den Institutionsausweis (SMC-B), können Sie ganz bequem bei unserem Partner medisign bestellen.

Wie die nächsten Schritte bis zum TI-Anschluss genau aussehen, erfahren Sie im Abschnitt “Was muss ich jetzt tun, damit ich rechtzeitig angeschlossen bin?”

Zum TI-Komplettpaket von RED!

Ihre Vorteile mit dem RED Komplettpaket:

Mit dem TI-Komplettpaket von RED erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben ohne Stress und ohne zusätzliche Kosten. Wir übernehmen die Technik, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können!

Die monatliche Finanzierungspauschale, die Sie von den Kassen erhalten, deckt dabei den gesamten Preis ab (auch die Kosten für eHBA und SMC-B) – und am Ende bleibt Ihnen sogar noch Geld übrig.

Unterm Strich kostet Sie die TI mit RED also nichts!
Für den Zugriff auf die Funktionen der TI müssen Sie bei RED weder etwas installieren noch benötigen Sie eine überdimensionierte Praxissoftware, um auf die ePA zuzugreifen oder KIM-Nachrichten zu verschicken.

Ein Gerät mit Internetzugang reicht völlig aus – ganz egal ob Praxis-PC, Laptop oder Tablet. Im Browser können Sie dann bequem auf Ihr KIM-Postfach und die ePA Ihrer Patienten zugreifen.

Mit RED brauchen Sie keine zusätzliche Praxissoftware!
Ebenfalls dabei: Die marktführende Videosprechstunde RED connect basis.

Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten für Ihre Praxis! Sie können zum Beispiel digitale Beratungsangebote anbieten oder Notfalltermine ermöglichen, um die Therapie auch bei Krankheit fortzusetzen – und das ohne extra Software, sondern über Ihren Browser!

RED connect ist ein zertifizierter Videodienst für medizinische Gespräche. Damit erfüllen Sie also die höchsten Datenschutzvorgaben und sorgen für maximale Sicherheit und Diskretion.
Für absolute Sicherheit garantieren wir mit modernster Technologie, langjähriger Erfahrung sowie der Zertifizierung durch die gematik.

Und falls es doch einmal ein Problem gibt, ist unser Support-Team jederzeit persönlich für Sie da – kompetent, zuverlässig und menschlich. Ganz ohne lange Wartezeiten oder KI-Bots.

RED ist Ihr Partner für einen stressfreien TI-Anschluss ohne versteckte Kosten.

Was muss ich jetzt tun, damit ich rechtzeitig angeschlossen bin?

Als erstes sollten Sie sich für einen Anbieter entscheiden. So haben Sie jederzeit einen Ansprechpartner, an den Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.
Als Nächstes brauchen Sie den eHBA. Dieser Ausweis ist immer personengebunden – also wirklich auf Sie persönlich ausgestellt – und dient als Nachweis, dass Sie Heilmittelerbringer sind.

Der Antrag erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister, für das die Bezirksregierung Münster (NRW) zuständig ist. Deshalb müssen alle Heilmittelerbringer bundesweit dafür das Online-Service-Portal NRW nutzen.

Bei der zuständigen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen und eine Video-Anleitung zur Beantragung des Heilberufsausweises.

Jetzt können Sie Ihren eHBA auch schon bestellen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Vorgangsnummer, die Sie vom eGBR erhalten.

Bestellen Sie Ihren Heilberufsausweis direkt bei unserem Partner medisign.
Diese Karte ist immer praxisgebunden. Mit ihr weisen Sie nach, dass Ihre Praxis berechtigt ist, auf die Telematikinfrastruktur zuzugreifen.

Achtung: Für die Beantragung Ihres Institutions- oder auch Praxisausweises benötigen Sie die Ausweisnummer Ihres eHBA. Deshalb sollte dieser bereits vorliegen. Erst dann können Sie die SMC-B bestellen.

Der Antrag erfolgt dann – wie beim Heilberufsausweis auch – über das NRW Serviceportal.

Bei der zuständigen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen und eine Video-Anleitung zur Beantragung des Heilberufsausweises.

Jetzt können Sie Ihre SMC-B bestellen. Dafür brauchen Sie nur Ihre Vorgangsnummer, die Sie vom eGBR erhalten.

Bestellen Sie Ihren Institutionsausweis direkt bei unserem Partner medisign.

Das war es schon. Sobald alle Karten vorliegen, können wir Ihren Telematik-Anschluss einrichten.

Wenn die Inbetriebnahme der TI abgeschlossen ist, können Sie dann im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes Ihre TI-Erstattung beantragen. Das Antragsportal ist seit Oktober 2026 geöffnet. Die Auszahlung der Erstattungspauschale ist auch rückwirkend möglich.

Wir freuen uns, wenn Sie den Weg in die Telematikinfrastruktur mit RED gehen.

Fazit: So meistern Sie die TI-Pflicht

Die TI-Pflicht ist unumgänglich – spätestens mit der elektronischen Heilmittelverordnung führt kein Weg mehr am TI-Anschluss vorbei.

Für viele Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungsfachkräfte klingt das nach viel Aufwand und Stress – doch dank der Verschiebung der Anschlusspflicht haben Sie jetzt genug Zeit, sich mit dem Thema zu befassen. 

Und: Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite sind alle Sorgen unbegründet.

Mit dem TI-Komplettpaket bekommen Sie von RED:

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