RED telematik

eHBA – Der elektronische Heilberufsausweis

Ihr Schlüssel zur Telematikinfrastruktur

Ob eRezept, eAU oder ePA: Der elektronische Heilberufsausweis ermöglicht Ihnen die Arbeit mit den TI-Funktionen.

Wir unterstützen Sie bei all Ihren Fragen rund um den eHBA – und bieten Ihnen mit RED telematik den passenden TI-Anschluss. Und das kostenneutral.*

Schritt für Schritt zu Ihrem eHBA:

Eine Hand steckt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in ein von der gematik zugelassenes Kartenterminal, um mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten zu können.
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eHBA – Der elektronische Heilberufsausweis

Ihr Schlüssel zur Telematikinfrastruktur

Schritt für Schritt zu Ihrem eHBA:

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Ob eRezept, eAU oder ePA: Der elektronische Heilberufsausweis ermöglicht Ihnen die Arbeit mit den TI-Funktionen.

Wir unterstützen Sie bei all Ihren Fragen rund um den eHBA – und bieten Ihnen mit RED telematik den passenden TI-Anschluss. Und das kostenneutral.*

eHBA – Der elektronische Heilberufsausweis

Ihr Schlüssel zur Telematikinfrastruktur

Schritt für Schritt zu Ihrem eHBA:

Eine Hand steckt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in ein von der gematik zugelassenes Kartenterminal, um mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten zu können.

Ob eRezept, eAU oder ePA: Der elektronische Heilberufsausweis ermöglicht Ihnen die Arbeit mit den TI-Funktionen.

Wir unterstützen Sie bei all Ihren Fragen rund um den eHBA – und bieten Ihnen mit RED telematik den passenden TI-Anschluss. Und das kostenneutral.*

eHBA

Beantragung

eHBA

Bestellung

eHBA

Aktivierung

eHBA

Kosten

Häufige Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Kurz erklärt:

Das Wichtigste zum eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis (kurz: eHBA) ist Ihr persönlicher digitaler Berufsnachweis – und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie die Vorteile der TI überhaupt nutzen können. Die wichtigsten Fragen rund um den eHBA beantworten wir Ihnen hier auf einen Blick.

Der elektronische Heilberufsausweis ist ein personalisierter Chipkartenausweis für Angehörige von Gesundheitsberufen. Er dient als digitaler Berufsausweis und weist innerhalb der Telematikinfrastruktur eindeutig nach, wer Sie sind und welchem Heilberuf Sie angehören. Gleichzeitig ermöglicht er die sichere Ver- und Entschlüsselung von Daten sowie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – eine digitale Unterschrift, die rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Sie brauchen die QES überall dort, wo bisher ein Stift nötig war: bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), beim eRezept oder beim eArztbrief.
Sie benötigen den eHBA, um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur als Angehöriger Ihres Heilberufs auszuweisen und die Funktionen der TI zu nutzen. Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) oder die Überprüfung der Versicherten- und Notfalldaten (VSDM und NFDM) setzen beispielsweise den eHBA voraus. Auch für den Versand von medizinischen Dokumenten via KIM benötigen Sie einen eHBA. Hinzu kommen alle Tätigkeiten, bei denen Sie digital unterschreiben müssen: So lassen sich eRezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und eArztbriefe nur mit der qualifizierten elektronischen Signatur Ihres eHBA ausstellen.
Für die Nutzung muss Ihr eHBA in ein Kartenterminal Ihrer Einrichtung stecken. Je nach TI-Anwendung authentifizieren Sie sich damit automatisch gegenüber der TI (z. B. beim Zugriff auf die ePA) oder bestätigen Vorgänge durch Eingabe Ihrer persönlichen PIN (z. B. bei der qualifizierten elektronischen Signatur von eRezepten oder eAUs).
Der eHBA gehört Ihnen persönlich. Er weist nach, dass Sie beispielsweise Arzt, Psychotherapeut, Physiotherapeut oder Apotheker sind. Er ist an Ihre Approbation bzw. Ihre Berufsurkunde gebunden, nicht übertragbar und bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie die Praxis wechseln. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) gehört hingegen Ihrer Betriebsstätte. Sie weist nach, dass Ihre Praxis, Apotheke oder Pflegeeinrichtung zur TI zugelassen ist. Die SMC-B steckt – ebenso wie der eHBA – dauerhaft im Kartenterminal und meldet die Einrichtung an der TI an. Deshalb wird sie auch als Praxisausweis bzw. Institutionsausweis bezeichnet. Eine genaue Übersicht zu allen relevanten TI-Ausweisen finden Sie unter „Der eHBA im Vergleich mit anderen TI-Karten“.
Den eHBA beantragen Sie zunächst bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle. Bei verkammerten Berufen (Apotheker, Ärzte, Psychotherapeuten) erfolgt dies über die jeweilige Landeskammer, bei nicht verkammerten Gesundheitsberufen über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Anschließend bestellen Sie Ihren eHBA bei einem zugelassenen Kartenhersteller bzw. Vertrauensdiensteanbieter. Genauere Informationen finden Sie unter dem Punkt „eHBA beantragen – so geht’s“.
Die Kosten hängen von Ihrer Berufsgruppe und dem gewählten Kartenhersteller bzw. Vertrauensdiensteanbieter ab. Für den eHBA selbst fallen in der Regel monatliche Gebühren von rund 7 bis 8,49 € (zzgl. MwSt.) an. Bei nicht verkammerten Gesundheitsberufen erhebt das eGBR zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 €. Wichtig: Die laufenden eHBA-Gebühren werden im Rahmen der TI-Erstattung berücksichtigt. Und das Beste: Bei RED telematik liegen die TI-Gesamtkosten (TI-Anschluss, KIM-Dienst, eHBA, SMC-B) deutlich innerhalb dieser Erstattung. Unterm Strich ist Ihr eHBA bzw. Ihre gesamte TI-Anbindung mit RED telematik also kostenneutral.
Ein eHBA ist maximal fünf Jahre gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Ausweis hinterlegt. Da Sie in diesem Fall einen neuen eHBA beantragen und bestellen müssen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ende der Gültigkeit um eine Folgekarte kümmern, damit Sie die TI-Anwendungen ohne Unterbrechung weiter nutzen können.
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Besitz eines eHBA gibt es nicht. Indirekt ist er für die meisten Heilberufler jedoch verpflichtend: Arzt- und Psychotherapiepraxen, Apotheken sowie Pflegeeinrichtungen müssen bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Für Heilmittelerbringer gilt die TI-Anbindung ab dem 1. Oktober 2027. Da der eHBA für die Nutzung wichtiger TI-Anwendungen und für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt wird, ist er für viele Leistungserbringer praktisch unverzichtbar.

Diese Heilberufler benötigen für die Behandlung von Kassenpatienten einen eHBA:

Ohne eHBA keine TI-Funktionen …

Der eHBA ist weit mehr als „nur“ ein digitaler Berufsausweis:

1. Er authentifiziert den Leistungserbringer innerhalb der Telematikinfrastruktur und ermöglicht ihm dadurch Zugriff auf alle TI-Funktionen.

2. Bei einigen TI-Funktionen (eRezept, eAU, eVerordnung, eArztbrief) ermöglicht der eHBA die qualifizierte elektronische Signatur (QES) – die sicherste Form der digitalen Unterschrift, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich vollständig gleichgestellt ist.

Der eHBA als TI-Ausweis
Arzneimittel werden digital verschrieben, mit dem eHBA per QES signiert und papierlos in der Apotheke eingelöst.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Apotheken

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden mit dem eHBA per QES signiert und digital an die Krankenkasse übermittelt.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen

Medizinische Informationen (wie Befunde oder Diagnosen) werden sicher in einer zentralen digitalen Patientenakte abgelegt.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Hebammen, Hilfsmittelerbringer

Heil- und Hilfsmittel werden digital verschrieben, mit dem eHBA per QES signiert und papierlos in einer Praxis bzw. in einem Sanitätshaus eingelöst.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Hilfsmittelerbringer

Vertrauliche medizinische Dokumente (z. B. der eArztbrief) werden über den sicheren E-Mail-Dienst KIM ausgetauscht.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Hebammen, Hilfsmittelerbringer

Elektronische Arztbriefe werden in der Praxissoftware erstellt, per eHBA signiert und via KIM digital an andere Heilberufler gesendet.

Relevant für folgende Heilberufe: Ärzte, Psychotherapeuten

Die Stammdaten eines Patienten (z. B. Name, Adresse & Versicherungsstatus) werden überprüft und aktualisiert.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Hebammen

Für den Notfall relevante Informationen (z. B. Medikation) werden auf der Gesundheitskarte (eGK) des Patienten hinterlegt.

Relevant für folgende Heilberufe: Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Ergotherapeuten, Ernährungstherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen, Hebammen

Der eHBA im Vergleich mit anderen TI-Karten

Karte Gehört … Weist nach, dass …
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) Ihnen persönlich Sie Angehöriger eines Heilberufs sind
SMC-B (Institutionskarte / Security Module Card Typ B) Ihrer Einrichtung Ihre Einrichtung zur TI zugelassen ist
eGK (elektronische Gesundheitskarte) Ihrem Patienten Ihr Patient versichert ist
SMC-KT (Secure Module Card für Kartenterminals) Ihrem Kartenterminal Ihr Kartenterminal zugelassen ist

eHBA beantragen – so geht’s

Verkammerte Berufe:

1

Antrag im Mitgliederportal starten

Melden Sie sich im Portal Ihrer zuständigen Ärzte-, Psychotherapeuten- bzw. Apothekenkammer an. Ihre dort hinterlegten Unterlagen (Persönliche Daten, Approbation, Urkunden etc.) werden geprüft.

2

Vorgangsnummer erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Mit dieser Nummer können Sie den Antragsprozess im Portal eines Kartenherstellers (auch Vertrauensdiensteanbieter genannt) fortsetzen und den eHBA anschließend bestellen.

Berufe ohne Kammer:

1

BundID anlegen

Erstellen Sie ein kostenloses Konto unter id.bund.de. Sie benötigen Ihren elektronischen Personalausweis samt PIN oder ein anderes zugelassenes Ausweisdokument.

2

Antrag im eGBR-Portal starten

Sie melden sich im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Ihrer BundID an, geben Ihre Berufsgruppe sowie Ihre persönlichen Daten an und laden Ihre Berufsurkunde hoch.

3

Vorgangsnummer erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Mit dieser Nummer können Sie den Antragsprozess im Portal eines Kartenherstellers (auch Vertrauensdiensteanbieter genannt) fortsetzen und den eHBA anschließend bestellen.

eHBA bestellen – so geht’s

Für alle Heilberufe gleich:

1

Antrag im Portal des Kartenherstellers fortführen

Sie entscheiden sich für einen Kartenhersteller / Vertrauensdiensteanbieter (z. B. medisign) und führen den Antrag auf dessen Portal fort. Sie geben Ihre Vorgangsnummer an und tragen Ihre persönlichen und beruflichen Daten ein.

2

Art der Identifizierung wählen

Sie wählen ein Identifizierungsverfahren (z. B. POSTIDENT) und tragen Ihre Ausweis-, Melde- und Kontaktdaten im Portal Ihres Kartenherstellers / Vertrauensdiensteanbieters ein. Die eigentliche Identifizierung (z. B. via POSTIDENT) führen Sie im Nachgang durch (siehe Schritt 5).

3

Online-Bestellung abschließen

Sie tragen die Anzahl der gewünschten eHBA-Karten ein (maximal zwei Karten möglich) und erhalten eine verbindliche Preisangabe. Sie füllen die restlichen Felder aus (Lieferanschrift, Rechnungsanschrift, Rechnungsversand, Zahlverfahren etc.) und legen ein Service-Passwort für die spätere Freischaltung Ihres eHBA fest (siehe Schritt 3 unter „eHBA aktivieren und freischalten“). Danach erhalten Sie eine Zusammenfassung aller Angaben. Sie überprüfen alle Daten, stimmen den Geschäftsbedingungen zu und schließen die Bestellung ab.

Hinweis: Der genaue Bestellprozess und die einzutragenden Daten können je nach Kartenproduzent variieren.

4

Antrag ausdrucken / abspeichern

Nach der Bestellung stellt Ihnen Ihr Kartenanbieter den finalen Antrag als PDF-Datei zur Verfügung, die Sie im Anschluss ausdrucken bzw. sicher auf Ihrem Computer abspeichern sollten.

Hinweis: Auf dem Antrag befindet sich auch Ihr Service-Passwort, das Sie für die Freischaltung Ihres eHBA benötigen. Heben Sie das Dokument daher sorgfältig auf!

5

Persönliche Identifizierung durchführen

Nach dem Abschluss Ihrer Bestellung sollten Sie sich alsbald identifizieren. Hierbei stehen Ihnen je nach Kartenanbieter mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Hinweis: Eine Option, die alle Hersteller anbieten, ist das POSTIDENT-Verfahren, das Sie entweder in einer Postfiliale Ihrer Wahl oder digital mittels der Online-Ausweisfunktion durchführen können.

6

Automatischer Versand oder eHBA erhalten

Das weitere Vorgehen unterscheidet sich je nach Hersteller: Bei manchen müssen Sie nach Ihrer Identifizierung nichts weiter tun – Sie erhalten Ihren eHBA an die von Ihnen angegebene Adresse (sofern die Prüfung erfolgreich war). Bei manchen Kartenanbietern müssen Sie den ausgedruckten Antrag (siehe Schritt 4) nach Ihrer erfolgreichen Identifizierung noch händisch unterzeichnen und postalisch an den Kartenanbieter senden, ehe Sie Ihren eHBA zugeschickt bekommen.

eHBA aktivieren und freischalten – so geht’s

Für alle Heilberufe gleich:

1

eHBA und PIN-Brief erhalten

Sie erhalten Ihren eHBA und Ihren Transport-PIN-Brief aus Sicherheitsgründen in zwei separaten Briefsendungen. Der Transport-PIN-Brief enthält einen Signatur-Transport-PIN und einen Karten-Transport-PIN, die beide im nächsten Schritt („eHBA aktivieren“) benötigt werden. Um die Aktivierung zu starten, brauchen Sie zudem ein einsatzbereites Kartenterminal, eine TI-Anbindung (via Konnektor bzw. TI-Gateway) und eine Software-Lösung (z. B. Ihr Praxisverwaltungssystem bzw. Ihr Warenwirtschaftssystem).

2

eHBA aktivieren

Stecken Sie den eHBA in das zugewiesene Kartenterminal. Öffnen Sie Ihre Software und wählen Sie die Funktion zum Bearbeiten der PINs. Geben Sie nun auf Ihrem Kartenterminal nacheinander die beiden Transport-PINs ein. Danach können Sie Ihre eigene PIN-Nummer in der Software wählen und die Eingaben am Kartenterminal bestätigen! Der eHBA ist jetzt aktiviert.

3

eHBA freischalten

Mit der Freischaltung des eHBA bestätigen Sie dem Kartenhersteller bzw. dem Vertrauensdiensteanbieter, dass Sie den Ausweis und die Transport-PINs erhalten haben. Hierfür rufen Sie das Antragsportal Ihres Kartenanbieters auf, geben Ihre Vorgangsnummer sowie Ihr Passwort an (siehe Schritt 2 bzw. 3 unter „eHBA beantragen“) und melden sich in Ihrem Konto an. Danach wählen Sie innerhalb des Portals Ihren eHBA aus und klicken auf „Freischalten“. Nun müssen Sie zwei weitere Passwörter eingeben: Einmal Ihr Freischaltkennwort bzw. Service-Passwort, das Sie bei der Antragstellung selbst vergeben haben (siehe Schritt 3 unter „eHBA bestellen“); und einmal Ihren Freischaltungscode, den Sie in Ihrem Transport-PIN-Brief finden (siehe Schritt 1 unter „eHBA aktivieren“).

4

Fertig!

Erst nach der Aktivierung und der Freischaltung ist Ihr eHBA einsatzbereit.

Von der Beantragung bis zur Freischaltung

Ihr eHBA-Fahrplan

Drei Fehler, die Sie vermeiden sollten

Von Beantragung, Bestellung und Identifizierung bis hin zu Versand und Aktivierung des eHBA vergehen in der Regel zwischen vier und sechs Wochen.

Starten Sie frühzeitig, damit der eHBA rechtzeitig einsatzbereit ist und es nicht zu Verzögerungen bei der Nutzung wichtiger TI-Anwendungen kommt.

Die Vorgangsnummer, die Sie im Rahmen der eHBA-Beantragung vom eGBR erhalten, ist 90 Tage gültig.

Ist die Vorgangsnummer abgelaufen, müssen Sie die eHBA-Beantragung neu starten und verlieren zusätzliche Zeit.

Ihre Angaben im eHBA-Antrag müssen exakt mit den Daten in Ihren Ausweis- und Berufsdokumenten übereinstimmen.

Abweichungen bei Name, Geburtsdatum oder Anschrift führen dazu, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird.

So viel kostet Ihr eHBA

alle Kosten zzgl. MwSt.

Einmalige Kosten

Für verkammerte Berufe
(Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker):

0 €

→ Die Kammern erheben keine Gebühr

Für Berufe ohne Kammer
(Pflegekräfte, Hebammen, Heilmittelerbringer):

40 €

→ Das eGBR erhebt diese Gebühr

Laufende Kosten

Für Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte, Hebammen & Heilmittelerbringer:

7 € bis 8,49 €

→ variiert je nach Anbieter und Laufzeit

Für Apotheker:

7,48 € bis 8,49 €

→ variiert je nach Anbieter und Laufzeit

Kostenneutraler TI-Anschluss

Mit RED telematik haben Sie unterm Strich keine eHBA-Kosten!

*

Der Hintergrund:

Sie erhalten für Ihre TI-Anbindung (und die dadurch entstehenden Kosten) eine monatliche Erstattungspauschale.

Mit RED telematik liegt der Preis für

  • TI-Anschluss
  • eHBA
  • SMC-B
  • KIM-Dienst inkl. Adresse

zu 100 % innerhalb dieser Erstattung!

Annika Götz ist Director Sales & Key Account Management bei RED

Haben Sie Fragen zu eHBA und TI-Anschluss?

Wir sind jederzeit für Sie da! Im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins sehen wir uns Ihre individuelle Situation an, prüfen Ihre technischen Voraussetzungen und beantworten alle offenen Fragen zu eHBA, SMC-B, Kartenterminals, TI-Anschluss und TI-Erstattung.

Annika Götz ist Director Sales & Key Account Management bei RED

RED telematik

Der ideale TI-Anschluss für Ihren eHBA

Längste TI-Erfahrung im Markt

RED telematik ist seit 2018 am Markt – als damals erster TI-as-a-Service-Anschluss. Mittlerweile sind bereits über 3.300 medizinische Einrichtungen mit RED telematik zuverlässig an die TI angebunden. Ihr Betrieb profitiert somit von jahrelanger TI-Erfahrung und eingespielten eHBA-Prozessen.

Branchenweit einmalige Konditionen

RED telematik ist kostenneutral*, da die monatlichen Kosten – inklusive der Gebühren für eHBA, SMC-B und KIM – vollends durch Ihre TI-Erstattung gedeckt sind. Somit zahlen Sie unterm Strich nichts für Ihren eHBA! Darüber hinaus profitieren Sie von einer kostenlosen Einrichtung, attraktiven Kooperationsrabatten und kurzen Mindestvertragslaufzeiten.

Persönliche Unterstützung

Unser Kundenmanagement ist per Telefon und E-Mail bestens erreichbar, kommuniziert stets auf Augenhöhe und kennt die Anforderungen Ihres Alltags genau. Bei Fragen erhalten Sie dementsprechend keine Standardfloskeln, sondern fundierte zeitnahe Antworten, die Ihnen im Betriebsalltag wirklich weiterhelfen.

Kompatibel mit Ihrem System

RED telematik ist mit Ihrer Software bzw. mit Ihrem Verwaltungssystem kompatibel. Sie müssen Ihre bestehende Software-Lösung daher nicht wechseln, sondern können vertraute Arbeitsabläufe beibehalten und relevante TI-Funktionen einfach in Ihrer gewohnten Systemumgebung nutzen.

Ideal auch für mehrere Standorte

Viele Einrichtungen im Gesundheitswesen verfügen über mehrere Standorte, zahlreiche Arbeitsplätze und dementsprechend viele eHBAs. Mit RED telematik können all diese Betriebsstätten problemlos gemeinsam an die TI angeschlossen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell!

Ansprechpartner Nummer 1 bei allen TI-Anliegen

Bei RED erhalten Sie nicht nur Ihren TI-Anschluss, sondern Unterstützung rund um Ihre gesamte TI. Ob eHBA, SMC-B, KIM, Kartenterminal oder TI-Erstattung: Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen und technischen Anliegen als zentraler Ansprechpartner!

Ihre nächsten Schritte

1

eHBA-Fahrplan holen

Laden Sie sich unseren eHBA-Fahrplan als PDF herunter! Dort finden Sie alle notwendigen Informationen bezüglich Beantragung, Bestellung, Aktivierung, Kosten und Erstattung.

2

Offene Fragen klären

Lassen Sie sich von unseren TI-Experten Ihre Fragen rund um eHBA, SMC-B, Telematikinfrastruktur und TI-Erstattung persönlich beantworten – ganz unverbindlich und ohne Druck.

3

eHBA bestellen und TI-Anschluss durchführen

Starten Sie die Beantragung Ihres eHBA bei Ihrer zuständigen Kammer bzw. beim eGBR und bestellen Sie anschließend Ihren Ausweis beim Kartenhersteller. Parallel kümmern wir uns mit RED telematik um Ihren passenden TI-Anschluss – inklusive persönlicher Begleitung bei der Einrichtung.