Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein integraler Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Für einen Großteil der Heilberufe ist die Anbindung an die TI verpflichtend – und folglich auch der Betrieb der notwendigen technischen Komponenten und Anwendungen. Damit Praxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen durch diese gesetzlichen Vorgaben nicht einseitig mit den entstehenden Kosten belastet werden, erhalten sie eine monatliche TI-Erstattung. Deren Höhe ist allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern von Berufsgruppe zu Berufsgruppe unterschiedlich.
In diesem Artikel beleuchten wir zunächst die Telematikinfrastruktur im Allgemeinen, bevor wir die unterschiedlichen TI-Erstattungspauschalen für Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer einordnen. Dabei geht es nicht nur um die konkreten Erstattungshöhen, sondern auch um das Antragsprozedere und die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine TI-Erstattung überhaupt ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten Sie einen praxisnahen Leitfaden, mit dem Sie Ihre persönliche Erstattungssumme für das Jahr 2026 individuell ermitteln können.
TI-Grundlagen
Die Telematikinfrastruktur besteht aus vielen technischen Komponenten, zahlreichen Fachanwendungen und einem klar definierten rechtlichen Rahmen. Bevor wir uns mit der konkreten TI-Erstattung der unterschiedlichen Branchen beschäftigen, werfen wir deshalb zunächst einen kurzen Blick auf die Grundlagen der TI und beantworten die wichtigsten Einstiegsfragen.
Sollten Sie das Basiswissen nicht benötigen, können Sie per Klick auf Ihre Branche direkt zum für Sie relevanten Erstattungs-Abschnitt springen:
Die wichtigsten W-Fragen zur Telematikinfrastruktur
Zentrale TI-Begrifflichkeiten
TI-Erstattung
Praxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sollen durch die gesetzlich vorgegebene Anbindung an die Telematikinfrastruktur nicht einseitig mit den entstehenden Kosten belastet werden. Aus diesem Grund sind die Kosten für einen TI-Anschluss und den laufenden Betrieb refinanzierungsfähig. Während die Erstattung zunächst überwiegend über Einmalpauschalen erfolgte, wird sie seit 2023 als monatliche Pauschale ausbezahlt.
Zu beachten ist: Die TI-Erstattung ist branchenspezifisch geregelt und wird in der Regel jährlich angepasst. Welche Beträge und Voraussetzungen im Einzelnen gelten und wie das jeweilige Antragsverfahren abläuft, erläutern wir in den folgenden Abschnitten:
Arzt- und Psychotherapiepraxen
Für ärztliche und psychotherapeutische Praxen ist der TI-Anschluss bereits seit 2019 gesetzlich vorgegeben. Somit sind Ärzte und Psychotherapeuten die ersten beiden Heilberufsgruppen, die verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden wurden.
In den folgenden Absätzen beantworten wir die häufigsten Fragen von Ärzten und Psychotherapeuten zur TI-Erstattung – und zeigen Ihnen mittels einer übersichtlichen Tabelle, wie hoch die individuelle TI-Erstattung Ihrer Praxis ausfällt.
Apotheken
Für Apotheken ist der TI-Anschluss seit 2020 gesetzlich vorgegeben. Somit sind Apotheken nach Ärzten und Psychotherapeuten die dritte Heilberufsgruppe, die verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden wurde.
In den folgenden Absätzen beantworten wir die wichtigsten und häufigsten Fragen zur TI-Erstattung – und zeigen Ihnen mittels einer übersichtlichen Tabelle, wie hoch die TI-Erstattung für Apotheken im Jahr 2026 ausfällt.
Pflegeeinrichtungen
Der Anschluss von Pflegeheimen und Pflegediensten war ursprünglich ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Nach mehreren Verzögerungen gilt die gesetzliche TI-Pflicht für die Branche seit dem 1. Juli 2025.
In den folgenden Absätzen beantworten wir die wichtigsten und häufigsten Fragen, die Pflegeeinrichtungen zum Thema TI-Erstattung haben – und zeigen Ihnen mittels einer übersichtlichen Tabelle, wie hoch die TI-Erstattung für Pflegeeinrichtungen im Jahr 2026 ausfällt.
Praxen von Heilmittelerbringern
Für Heilmittelerbringer war die verpflichtende TI-Anbindung ursprünglich zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Diese Frist wurde inzwischen auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Betroffen sind davon folgende Berufsgruppen:
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Podologen
- Ernährungsberater
- Diätassistenten
Damit bleibt allen o. g. Leistungserbringern mehr Zeit, sich fundiert über die Telematikinfrastruktur zu informieren, Zuständigkeiten und Abläufe in der Praxis zu definieren, TI-Systeme zu testen und Mitarbeiter zu schulen.
Ein großer Vorteil: Die TI-Finanzierung für alle Heilmittelerbringer ist bereits geregelt – denn sowohl die Erstattungshöhe als auch die Antragstellung und die Auszahlungsdetails sind final geklärt. Ergos, Logos, Physios und Co. können sich somit bereits jetzt ohne Risiko an die TI anschließen – und machen durch die feststehende Finanzierung im besten Fall sogar Gewinn.
In den folgenden Abschnitten beantworten wir nun die wichtigsten Fragen von Heilmittelerbringern zur TI-Erstattung – und zeigen Ihnen in einer übersichtlichen Tabelle, wie hoch die TI-Erstattung für Logos, Ergos, Physios & Co. im Jahr 2026 ausfällt.
RED telematik – Ihr TI-Anschluss innerhalb der Erstattung
Wir bei RED möchten Ihnen in Sachen Telematikinfrastruktur den Rücken freihalten. Genau deshalb denken wir Ihren TI-Anschluss nicht als überhastetes, kostspieliges Technikprojekt – sondern als verlässliche Grundlage, die in Ihrem Arbeitsalltag einfach, sicher und stabil funktioniert.
Ihre Vorteile:
- Keine monatlichen Kosten
Der Preis liegt innerhalb der TI-Erstattung.
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